Nachbarschaftshilfe kann eine sinnvolle Ergänzung in der häuslichen Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen darstellen. Durch die Möglichkeit der Anerkennung gemäß § 45a SGB XI wurde die Nachbarschaftshilfe in einigen Bundesländern mittlerweile sozialrechtlich verankert und durch die damit einhergehende Möglichkeit den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen zu können, zusätzlich aufgewertet.
Einzelhelfer
Update zum Projekt „Bürgerschaftlich engagierte Einzelhelfer“
Das Projekt „Förderung und Unterstützung von bürgerschaftlich engagierten Einzelhelfern in der Pflege durch Servicepunkte (BEEP)“ wird vom Kuratorium Deutsche Altershilfe im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt.