Nachbarschaftshilfe kann eine sinnvolle Ergänzung in der häuslichen Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen darstellen. Durch die Möglichkeit der Anerkennung gemäß § 45a SGB XI wurde die Nachbarschaftshilfe in einigen Bundesländern mittlerweile sozialrechtlich verankert und durch die damit einhergehende Möglichkeit den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI nutzen zu können, zusätzlich aufgewertet.
Kuratorium Deutsche Altershilfe begrüßt Ankündigung des Bundespräsidenten, sich für eine zweite Amtszeit zur Wahl zu stellen
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Durch ihn erfolgt auch die Berufung neuer Kuratorinnen und Kuratoren. Helmut Kneppe, Vorsitzender des KDA, begrüßt die Ankündigung des Bundespräsidenten: „Wir freuen uns sehr, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für eine zweite Amtszeit zur Verfügung steht. Wir danken dem Bundespräsidenten, dass er als Schirmherr stets … → weiter lesen