Die ersten Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ wurden verliehen

Die Anwerbung internationaler Pflegekräfte ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen dem Mangel an Fachkräften in Deutschland entgegengewirkt werden soll. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wurde das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ entwickelt. Es zeichnet anwerbende Vermittlungsagenturen und Arbeitgeber aus, die den Prozess der Anwerbung ethisch, fair und transparent gestalten. Der Vorsitzende der „Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.“, Helmut Kneppe, konnte heute die ersten Gütesiegel im Namen von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach an 17 geprüfte Empfänger verleihen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister, Prof. Edgar Franke, gratuliert den ersten Trägern des Gütesiegels "Faire Anwerbung Pflege Deutschland"
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister, Prof. Edgar Franke, gratulierte den ersten Trägern des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister, Prof. Edgar Franke, gratulierte den ersten Trägern des Gütesiegels im Namen von Bundesminister Prof. Lauterbach ausdrücklich: „Dieses Siegel ist ein Meilenstein in der Fachkräftezuwanderung. Dadurch wissen Pflegekräfte aus dem Ausland, dass ihr künftiger Arbeitgeber oder die Vermittlungsagentur einen fairen und transparenten Anwerbeprozess sicherstellt. Die Arbeitgeber verpflichten sich auch, die ausländischen Pflegefachkräfte bei der Integration zu unterstützen und sie wie ihre Kollegen zu bezahlen. Diese Verbindlichkeit schafft Vertrauen. Somit leistet das Siegel auch einen Beitrag zu einer modernen Einwanderungs- und Integrationspolitik. Deshalb hat der Gesetzgeber dieses Gütesiegel eingeführt. Wir freuen uns über das große Interesse, dass das Gütesiegel bei den Agenturen und selbstanwerbenden Einrichtungen erfährt.“
Bisher haben bereits ca. 76 Interessenten das Gütesiegel beantragt.

Gütezeichen-Träger und das RAL-Gütezeichen. Achtung: Das Gütezeichen ist geschützt.
Firmenlogos von Gütezeichen-Trägern und das RAL-Gütezeichen. Achtung: Das Zeichen ist geschützt.

Das freiwillige Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ zeichnet einen ethischen, fairen und transparenten Anwerbeprozess aus.
„Eine Möglichkeit internationale Fachkräfte zu gewinnen, ist es, Menschen aus Ländern, in denen über den heimischen Bedarf hinaus ausgebildet wird, hier, in Deutschland, eine Perspektive zu eröffnen“, sagte Helmut Kneppe, Vorstandsvorsitzender der Gütegemeinschaft und des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA). „Mit dem Gütesiegel unterstützen wir Interessierte einerseits und geben andererseits auch Arbeitgebenden in Deutschland eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl einer Vermittlungsagentur. Zudem bieten wir mit dem ‚Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration‘ Vorschläge zur Einrichtung eines wirksamen Integrations-Managementkonzeptes an.“

Das Gütesiegel und die Prüfkriterien wurden im Auftrag des BMG vom Deutschen Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte der Gesundheits- und Pflegeberufe (DKF) im KDA entwickelt und im Herbst 2021 vorgestellt. Das Gütesiegel kann von privaten Vermittlungsagenturen und von Arbeitgebern mit eigener Anwerbestelle bei der Gütegemeinschaft beantragt werden. Die „Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.“ wurde beim KDA eingerichtet und als Verein eingetragen. Der Verein bzw. die “Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegefachkräften aus dem Ausland e.V.“ ist Teil der RAL-Gütefamilie.

„Ich freue mich, dass RAL als Experte für Kennzeichnungen auf einem so wichtigen Gebiet Unterstützung bei der Entwicklung und Anerkennung des Gütezeichens leisten konnte“, sagte Rechtsanwältin Doris Möller, Präsidentin von RAL. „Es schafft nicht nur für Anwerber, sondern auch für angeworbene Pflegekräfte eine besondere Vertrauensbasis. Mit der Anerkennung des Gütezeichens hat RAL eine neue Kategorie von Gütezeichen mit gesetzlichem Hintergrund innerhalb des Systems der RAL Gütesicherung etabliert. Vom Gesetzgeber festgelegte Rahmenbedingungen werden von einer privatrechtlich organisierten Gütegemeinschaft kontinuierlich und neutral überwacht. Das neue RAL Gütezeichen zeigt, wie beweglich und zukunftsorientiert das System der RAL Gütesicherung mit derzeit 112 angeschlossenen Gütegemeinschaften ist.“

Die Gütegemeinschaft ist mit der Umsetzung des Prüfverfahrens, der Schulung und Beauftragung von unabhängigen Prüfern sowie der Erteilung des Gütezeichens betraut. Darüber hinaus wird die Gütegemeinschaft Vorschläge für Aktualisierungsmaßnahmen der Prüfkriterien entwickeln. Interessierte, zum Beispiel Arbeitgeber und Leistungserbringer sowie Vermittlungsagenturen, sind eingeladen, dem Verein beizutreten.

Das freiwillige Gütesiegel wurde im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland beschlossen, um die Prozesse der internationalen Pflegekräftegewinnung zu erleichtern, sie verlässlicher und transparenter zu gestalten – und vor allem, um einen ethisch vertretbaren Standard in der Anwerbung zu setzen. In vier Gütebereichen mit 19 Kriterien und 56 Indikatoren beschreibt das Gütesiegel entsprechende Vorgaben (mehr Informationen s. Link unten).

Zu diesen Anforderungen des RAL-Gütezeichens zählen unter anderem die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften, der International Recruitment Integrity System (IRIS)-Standard der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Werkzeugkoffer Willkommenskultur & Integration des DKF.

Die Herausgabe des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ regelt das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Es legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit. Herausgeber des Gütesiegels ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA).

Der Vorstandsvorsitzende des KDA, Helmut Kneppe, wurde zum Vorsitzenden der Gütegemeinschaft, Jenny Wortha, stellvertretende Pflegedirektorin der Charité, zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft wird von Ann-Christin Wedeking geleitet (ann-christin.wedeking@kda.de).

Wir freuen uns über das große Interesse an einer Erteilung des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ und gratulieren den ersten Trägern des Gütesiegels ganz herzlich!
Im Foto oben sieht man Valeriia Perevertova von der Agentur Onea Care mit der Verleihungsurkunde (Foto: oneacare). Alle Gütezeichen-Träger, die Video-Botschaft des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Edgar Franke sowie weitere Informationen und Fotos sind in der digitalen Pressemappe zu finden.

Digitale Pressemappe

Statement PSt. Prof. Edgar Franke

Statement Helmut Kneppe

Statement Doris Möller

Statement Jenny Wortha

Informationen über das Gütezeichen und die Gütegemeinschaft

Informationen über das KDA

Factsheet zu Pflege und Pflegekräften: Zahlen, Daten zur Pflege

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Solveig Giesecke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
+ 49 30 / 2218298-58,  solveig.giesecke@kda.de