Beschluss zur erleichterten Fachkräfte-Einwanderung aus Drittstaaten

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zur erleichterten Einwanderung von  Fachpersonal aus Drittstaaten geeinigt. Helmut Kneppe, Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) und Vorsitzender der „Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland“, begrüßt die Eckpunkte ausdrücklich. Er weist auf drei weitere essenzielle Punkte hin, die in der Praxis oft für Verzögerungen sorgen.Um eine faire und erfolgreiche Fachkräfte-Anwerbung zu ermöglichen, spielten die Gewährleistung eines schnellen Verfahrens zur Einreise und die Berufsanerkennung eine wichtige Rolle, sagte Helmut Kneppe. „Da sind wir nun deutliche Schritte vorangekommen. Drei wichtige Hürden berücksichtigt der Kabinetts-Beschluss jedoch noch nicht ausreichend: Die Digitalisierung, also etwa die Möglichkeit der Antragsstellung via Mail, die raschere Anerkennung von Berufsabschlüssen und die Abstimmung zwischen den Behörden“, wies Kneppe auf drei Punkte hin, die in der Praxis immer wieder für Verzögerungen sorgten.

Im Einzelnen erklärte der Vorsitzende der Gütegemeinschaft, die das Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ erteilt, dazu:

  1. Digitalisierung vorantreiben
    Es sollte zumindest die Kommunikation per Mail zum Standard werden. Manche Botschaften/Visastellen fordern immer noch die Zusendung originaler Dokumente auf dem Postweg (z.B. der Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Mitbestimmungsprozesses). Das kostet Zeit und ist fehleranfällig. Notwendig ist zeitnah eine bundesweit einheitliche Strategie zur Umstellung auf digitale Antragsverfahren, damit in Deutschland spätestens bis 2025 der Standard gilt, der heute bereits z. B. in Dänemark, Estland und weiteren Ländern zu finden ist.

  2. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse etwa im Bereich der Pflege ist in §20c Abs.1 KrPflAPrV und §43 PflAPrV bundeseinheitlich geregelt. Zuständig sind dafür aber Landesbehörden, die die Anerkennung jeweils unterschiedlich handhaben. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von maximal vier Monaten wird oftmals nicht eingehalten. Wünschenswert wären hier bundesweit einheitliche Kriterien zur Anerkennung der Berufsabschlüsse, stärker standardisierte Prozesse, mehr Personal zur schnelleren Bearbeitung, um die Einhaltung der bereits existierenden Fristen zu ermöglichen.

  3. Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Behörden verlangsamen die zur Einreise nötigen Prozesse häufig. Ein Beispiel: So stellte das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) bei Visumsanträgen vietnamesischer Fachkräfte die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit (BA) infrage, diesen die Arbeitsmarktzulassung zu erteilen („Vorabzustimmung“). Dadurch wird das Instrument der „Vorabzustimmung“, das eigens zur Beschleunigung des Visaprozesses geschaffen wurde, sinnlos. Der Prozess verzögert sich dann um mindestens 8 Wochen. Die Kompetenzen der einzelnen Behörden sollten so gebündelt werden, dass eine leichtere Fachkräfteeinwanderung möglich ist.

Damit Deutschland den Bedarf an Pflegekräften decken kann, muss es für ausländische Pflegefachkräfte ein attraktiverer Standort werden. Dazu gehört auch ein Klima der Akzeptanz und Anerkennung ihrer Leistungen.

Die „Gütegemeinschaft Anwerung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.“ setzt sich seit 2021 für eine ethisch vertretbare, faire und nachhaltige Anwerbung von Pflegefachkräften ein. Dazu erteilt sie seit dem 2.2.22 im Auftrag der Bundesregierung das Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ und setzt sich auch darüber hinaus für die Durchsetzung dieser Kriterien mit mittlerweile 50 Mitgliedern aus dem Bereich der privaten Personalvermittlung und Einrichtungen des Pflege- und Gesundheitswesens ein. Die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft wurde beim Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine Lübke Stiftung e.V. eingerichtet.

 

Der Eckpunkte-Beschluss der Bundesregierung zur erleichterten Fachkräfte-Einwanderung aus Drittstaaten

Informationen zur Gütegemeinschaft

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ann-Christin Wedeking, Leitung der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.: Tel.: +49 30 / 2218298– 56, Mail: info@faire-anwerbung-pflege-deutschland.de

Presseanfragen beantwortet gerne Solveig Giesecke, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit KDA +49 30 / 2218298 – 58, solveig.giesecke@kda.dewww.kda.de