Wie können die Sozialversicherungen zukunftsfest finanziert und mit den weiteren Reformansätze der Bundesregierung verknüpft werden. Um diese Frage ging es beim Satellitensymposium, das vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) gemeinsam mit dem Netzwerk Soziales Neu Gestalten (SONG) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) beim Hauptstadtkongress 2026 veranstaltet wurde. Unter dem Titel „Pflegereform 2026 als gesellschaftspolitischer Zündfunke. Pflege-, Sozial- und Gesundheitspolitik gemeinsam denken: Impulse für tragfähige und gerechte Gesamtstrategien“ stellten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Medizin, Fürsorge und Selbstverwaltung Lösungsvorschläge für eine Neuausrichtung der sozialen Sicherungssysteme vor.
In ihren Begrüßungen unterstrichen Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des KDA, und Prof. Dr. Thomas Klie, Sozialrechtsexperte und Kurator des KDA, die Intention des KDA, konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung anbieten zu wollen, an deren Einführung das KDA maßgeblich beteiligt war. „Wir müssen gesetzbuchübergreifend die Fragen der sozialen Sicherheit und deren Finanzierung vor dem Hintergrund der jetzigen und künftigen demografischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten hinterfragen“, lautete die Aufforderung. Dieses Vorgehen wurde mit einem eigens entworfenen Diskussionspapier des KDA unterstrichen, das zu Beginn des Symposiums veröffentlicht wurde und den Gedanken des Zusammendenkens der Reformen vom „Triggerthema“ Eigenbeitrag bei den Pflegeheimkosten ausgehend entwickelt (siehe unten).
Prof. Dr. Heinz Rothgang, Forschungszentrum Socium, Uni Bremen, warf in seinem Eingangsstatement zunächst einen Blick auf die Grundlagen des Sozialversicherungssystems in Deutschland. „Ich sehe einen Systembruch im Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG).“ Am Beispiel der Eigenanteile im Heim würde deutlich, so Rothgang, dass die Versicherungslogik der sozialen Pflegeversicherung (SPV) versage: Laut Koalitionsvertrag sollten die Eigenanteile begrenzt werden. „Jetzt soll nur noch der Anstieg begrenzt werden. Das ist keine Versicherung mehr, die vor Armut schützt“, konstatierte Rothgang.
Vor welchen Risiken soll der Wohlfahrtsstaat schützen?
Dabei gelte in Deutschland (noch) der Gedanke des „konservativen“ Wohlfahrtstaates, dessen Ziel der Schutz, das Konservieren des einmal erarbeiteten Lebensstandards sei, der durch regelmäßige Einzahlungen in Sozialversicherungen abgesichert werde, so Rothgang. „Wenn es nun etwa bei den Eigenanteilen heißt: Jetzt ziehen wir erst einmal das Vermögen heran, dann soll hier offenbar Platz geschaffen werden für die private Versicherungswirtschaft“, so Rothgang. Das sei das angelsächsische Model, das etwa in den USA dazu führe, dass Millionen Menschen bei Krankheit erst ihr Erspartes verlieren, dann in die Sozialhilfe rutschten. Hier müssten sich die Bürgerinnen und Bürger fragen, welchen Wohlfahrtsstaat sie wollen.
Tatsächlich gebe es in der Pflege – anders als im Gesundheitssystem – nicht genügend Mittel. „Die Mittel haben kontinuierlich an Kaufkraft verloren”, warnte Rothgang. Ein weiteres Problem seien die Schulden des Staates bei den Versicherten in Milliardenhöhe. Jetzt müssten die Sozialversicherungen gegen Staat auf Zahlung der Coronahilfen und anderer versicherungsfremder Leistungen klagen. Er sieht eine Lösung für die Finanzierung der Sozialkassen klar in der Übernahme der Kosten für „Staatsaufgaben“ durch den Staat und die Länder. Eine andere Lösung führe dazu, dass die Sozialkassen nur noch einspringen, wenn sonst Sozialhilfe benötigt würde. Dies schütze die Sozialhilfeträger, nicht die Versicherten.
Einnahmen auf Löhne bezogen, satt auf Einkommen
Auch im Impulsvortrag von Dr. Rolf Schmachtenberg, Wirtschaftswissenschaftler und Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales a. D., ging es um die Frage, welche Risken die Sozialversicherungen abdecken können. Bei der Pflegeversicherung sieht er vor allem zwei „Grundsatzentscheidungen“ als Knackpunkte für die heutigen Probleme: 1. Obwohl die Pflege klar als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ definiert sei, habe man sich gegen eine Steuerfinanzierung entschieden und so die Einnahmeseite einseitig beschränkt – auf Löhne statt auf Einkommen. 2. Die Öffnung der Pflege für den „freien Markt“ und in der Folge erhebliche Renditebestrebungen und -erwartungen. Hier müsse es eine Art Renditebremse und Reinvestitionsvorgaben geben. Hinzukomme eine „erhebliche Verantwortungsdiffusion“ zwischen den Beteiligten wie Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Das sei nicht nur ineffektiv. „Da blickt der Bürger nicht mehr durch. Das führt zu Staatsverdrossenheit“, warnte Schmachtenberg, der ein 12-Punkte-Programm zur Rettung der Pflege mitgebracht hatte (s. unten).
Zwölf Punkte zur Rettung der Pflege
Das Papier sieht als erste Maßnahme die Zusammenführung von Kranken- und Pflegekasse vor, zudem als Schritt in Richtung Zusammenlegung der privaten und der gesetzlichen Kasse einen fairen Morbiditätsausgleich sowie u.a. eine deutliche finanzielle Entlastung der Kommunen, die eine sektorenübergreifende Unterstützungsstruktur nach dem Vorbild der Gemeindeschwester schaffen sollen. Es sieht zudem die Einführung der von der SPD geforderten Gesundheits- und Pflegeerhaltungsabgabe in Höhe von 1,5 Prozent auf alle Einkommen vor sowie die Stärkung und Akademisierung der Pflegeprofession (weitere Punkte s. Papier).
In der anschließenden Diskussion, die von Dr. Alexia Zurkuhlen und Prof. Dr. Thomas Klie moderiert wurde, wurden viele Punkte aus den Eingangsstatements aufgegriffen. An der Diskussion nahmen Prof. Dr. Ursula Müller-Werdan (Charité), Nadine-Michèle Szepan (AOK-BV), Dr. Verena Staats (Deutscher Verein) und Michael Ranft (DRK und Staatssekretär a. D.) teil.
Lohnzentrierung macht das System anfällig
So stellte Nadine-Michèle Szepan noch einmal nachdrücklich fest: „Die Lohnzentrierung macht die Sozialsysteme sehr anfällig.“ Man behelfe sich jetzt mit der einnahme-orientierten Ausgabenpolitik. Tatsächlich werde aber die eigentliche Strukturreform überlagert von Finanzdebatten.
Die Kuratorin des KDA und Mitautorin des KDA-Strategiepapiers „Reset Pflegeversicherung – Strukturreform Pflege und Teilhabe III“ sowie des jüngsten KDA-Diskussionspapiers (s. unten), warb ausdrücklich für das Zusammendenken der Reformen.
Ineffizienzen können nur mit Strukturreformen angegangen werden
Michael Ranft, ebenfalls Kurator des KDA und Mitautor beider Papiere, bestätigte, der Beitragsstabilisierungs-Gedanke überdecke „gute Ansätze“ wie die pflegefachliche Begleitung. Wenn jedoch schon der Schwerpunkt auf der Finanzierung liege, so Ranft, dann müssten auch die „Ineffizienzen“ angegangen werden – und das setze voraus, dass man Finanz- und Strukturreform zusammen denke. Hier stellte Ranft fest: „Das System ist länger teuer, weil der Mut der Politik zu grundsätzlichen Reformen fehlt. Das bezahlen wir alle!“
Zudem pflichtete er Dr. Rolf Schmachtenberg bei: Die Verantwortlichkeiten müssten deutlich sein und gemeinsam mit entsprechenden Budgets gedacht werden. Die Diffusion sei „zunehmend demokratiegefährdend“. Falls das Vermögen berücksichtigt werden sollte, müssten auch Antworten auf die Situation der Menschen in Ostdeutschland gefunden werden, wo es „unverschuldete“ Brüche in der Altersvorsorge gebe.
Prof. Dr. Klie griff hier kurz die Kritik Ranfts an den ausbleibenden Strukturreformen auf, bevor er das Wort an Frau Prof. Dr. Müller-Werdan weitergab: Hierdurch und durch das fehlende Zusammendenken der Reformen würden nicht nur Effizienzgewinne nicht gehoben. „Gute Versorgung wir gefährdet“, unterstrich er.
Erhebliche Lücke bei ambulanter, geriatrischer Versorgung
Frau Prof. Dr. Müller-Werdan, Direktorin der Medizinischen Klinik für Geriatrie und Altersmedizin der Charité, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG), wies mit Blick auf eine sektorenübergreifende und vorsorgende Begleitung auf eine erhebliche Lücke in der geriatrischen Versorgung hin. In der klinischen Geriatrie gelinge es sehr gut, Patienten so weit zu stärken, dass sie wieder in die Häuslichkeit zurückkehren könnten. Doch fehle es an ambulanter Geriatrie. Entsprechende Forderungen der DGG (s. unten) sehen u.a. speziell geriatrisch geschulte Interventionsteams vor, um Krankenhauseinweisungen zu vermeiden. Mit solchen Teams könnten auch Wechsel in ein Pflegeheim verhindert werden, unterstrich Prof. Dr. Müller-Werdan. Grundsätzlich begrüße sie jede Barriere, die im Sinne einer effektiven Zusammenarbeit falle.
Zur Frage des Neuüberdenkens der sozialen Sicherungssysteme appellierte sie an den Gedanken der Mitmenschlichkeit. Pflegen sei typisch für den Homo Sapiens. Andere Spezies drängten vulnerable Individuen ihrer Herde an den Rand. Menschen aber würden sie in ihre Mitte nehmen und sie schützen.
Kritik an Belastung der Kommunen durch PNOG
Dr. Verena Staats, Rechtsanwältin und Vorständin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, knüpfte an die Forderung des Zusammenfügens der sozialen Bereiche an. Da der Deutsche Verein vor allem bei den steuerfinanzierten Leistungen aktiv sei, sieht sie hier für ihre Organisation im Falle einer engen Verzahnung die Notwendigkeit „sich neu aufzustellen“. Was das Zusammendenken der Reformen betreffe, so hoffe sie auch etwas auf die Bestrebungen zur Reform des Sozialstaates, sagte sie.
Ausdrücklich sprach sie die mangelnde Entlastung bei den Eigenbeiträgen für Pflegeheimbewohnende im PNOG an – und damit eine zunehmende Belastung der Kommunen über die „Hilfe zur Pflege“. Das PNOG verschiebe hier ganz klar Finanzrisiken zulasten der bereits erheblich verschuldeten Kommunen. „Das geht nicht“, betonte Staats.
Zusammenlegung der Kranken- und Pflegekasse
In einer weiteren Runde bezog Dr. Zurkuhlen auch die Impulsgeber noch einmal mit ein. So griff Prof. Dr. Rothgang zum Beispiel die Forderung von Dr. Schmachtenberg auf, Kranken- und Pflegekasse zusammenzulegen. Wenn man die Pflege, wie ebenfalls vorgeschlagen, stärke, bestehe weniger die Sorge, dass „die große Schwester die kleine“ schlucke. Es müsse dann allerdings auch die Pflege zum bedarfsdeckenden System umgebaut werden, gab Heinz Rothgang zu bedenken. Hier stimmte Rolf Schmachtenberg zu und ergänzte: Aber ab einem bestimmten Einkommen sollten Eigenanteile eingefordert werden.
In ihrem Schlusswort mit ausdrücklichem Dank an das Netzwerk SONG sowie an die FES für die Ermöglichung des Symposiums und an die Teilnehmenden für die grundlegenden Gedanken zu einer Reform der Sozialsysteme, kündigte Dr. Zurkuhlen eine schriftliche Fortführung der Debatte in Form einer FES-KDA-Veröffentlichung an. Hierin sollen sowohl die Empfehlungen, die im Rahmen des Symposiums entwickelt wurden, als auch weitere Beiträge mit einfließen.
Diskussionspapier gibt Empfehlungen für Sozialstaatsdebatte
Bereits zum Auftakt des Symposiums hatte Prof. Dr. Klie ein vertiefendes Diskussionspapier des KDA vorgestellt, das im Rahmen der aktuellen Fragen zur Alterssicherung zum Symposium veröffentlicht wurde. Es soll die Sozialstaatsdebatte mit Empfehlungen zur Politikfelder- und sektorenübergreifenden Verknüpfung der aktuellen Sozialreformen wie Pflege- und Rentenreform sowie den Gesundheitsreformen für Notfälle und die Krankenkassen anregen. Autoren des Papiers mit dem Titel „Pflegeversicherung und soziale Gerechtigkeit – Neue Denkansätze für eine Lösung der Heimkostenfrage“ sind Prof. Dr. Thomas Klie, Michael Ranft und Nadine-Michèle Szepan, alle Mitglieder im Kuratorium des KDA und Autoren des KDA-Strategiepapiers „Reset Pflegeversicherung – Strukturreform Pflege und Teilhabe III“. Einige Vorschläge aus dem „Reset”-Papier wurden im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) übernommen.
Das Autorenteam macht deutlich, dass die Diskussion um Heimkosten zwar politisch und emotional im Mittelpunkt steht, jedoch in einen größeren sozialpolitischen Zusammenhang eingebettet werden muss.
Zum KDA-Diskussionspapier „Pflegeversicherung und soziale Gerechtigkeit – Neue Denkansätze für eine Lösung der Heimkostenfrage“
Dr. Rolf Schmachtenberg_ 12 Punkte Plan_Einlösung staatlicher Verantwortung im Bereich Pflege
Weitere Publikationen:
„Reset Pflegeversicherung – Strukturreform Pflege und Teilhabe III“
Forderungen der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie
Buch zum sektorenübergreifenden Entlassmanagement (Springer 2026)
Forderungen der Friedrich-Ebert-Stiftung
Thesen der Initiative Pro-Pflegereform zur sozialen Wirkung des Leistungszuschlags nach § 43c SGB XI in der Langzeitpflege: Initiative Pro-Pflegereform Die soziale Wirkung des Leistungszuschlags §43c SGB XI
Kontakt: Solveig Giesecke, Pressesprecherin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA): Tel. +49 30 / 2218298 – 58; Mail solveig.giesecke@kda.de
Foto-Rückblick auf das Satellitensymposium:
Titelbild von links nach rechts, vorne: Dr. Alexia Zurkuhlen, Prof. Dr. Heinz Rothgang, Prof. Dr. Ursula Müller-Werdan, Dr. Verena Staats, Dr. Rolf Schmachtenberg,
hinten: Prof. Dr. Thomas Klie, Nadine-Michèle Szepan, Michael Ranft


















