Neue Regelung in NRW: So einfach kann man jetzt Nachbarschaftshelfer werden

Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige brauchen im Alltag Unterstützung. Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben zuhause und möchten dies auch gerne weiterhin. Das Engagement freiwilliger Helfer wird dabei dringend benötigt, um hilfebedürftigen Menschen die Teilhabe am alltäglichen Leben, an Kulturveranstaltungen oder Freizeitangeboten zu ermöglichen. Oftmals wird Hilfe auch im Haushalt, im Garten oder bei Behördengängen oder Arztbesuchen benötigt. Hier greift die Nachbarschaftshilfe.

Sobald Menschen mit einem Pflegegrad Unterstützung im Haushalt oder im Alltag brauchen, können sie den sogenannten Entlastungsbeitrag bei der Pflegekasse beantragen. Den Betrag von 125 Euro pro Monat können Betroffene für Unterstützungsangebote im Alltag nutzen. Dazu gehören z.B. die Betreuung der pflegebedürftigen Person, haushaltsnahe Leistungen, Einkaufen oder die Begleitung zum Arzt. Eine Möglichkeit ist dabei die Nachbarschaftshilfe. Freunde und Nachbarn unterstützen ehrenamtlich und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung, welche über den Entlastungsbetrag finanziert werden kann. Seit Beginn dieses Jahres wurde die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer in NRW vereinfacht. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer nun nur noch entweder nachweisen, dass sie

  • an einem Nachbarschaftshelferkurs oder
    • an einem Pflegekurs teilgenommen haben
    oder
    • bestätigen, dass sie das Informationsangebot der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz kennen.

Das Informationspaket gibt es hier. Ausgedruckt als Broschüre kann man es kostenfrei beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bestellen unter:  https://broschuerenservice.mags.nrw/mags/shop/Nachbarschaftshilfe . Der Broschürenservice des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW versendet das Informationspaket dann per Post. Für die Bestätigung, dass man das Informationspaket erhalten und gelesen hat, gibt es ein Musterformular. Diese Bestätigung kann die pflegebedürftige Person dann zusammen mit dem Antrag auf Erstattung der 125 Euro an die jeweilige Pflegekasse senden.

Falls man sich entscheidet, das Informationspaket zu lesen und dies zu bestätigen, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, noch freiwillig an einem Nachbarschaftshelferkurs teilzunehmen. Aktuelle Kurstermine sind hier aufgelistet.

Ob die Voraussetzungen als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, überprüft letztlich die jeweils zuständige Pflegekasse. Für diese Prüfung ist wiederum eine Einwilligung der oder des Helfers zum Datenabgleich notwendig.

Die offizielle Pressemitteilung des MAGS können Sie hier nachlesen.

Hier gelangen Sie zur Website der Nachbarschaftshilfe NRW

Fragen beantwortet gerne Solveig Giesecke, Pressesprecherin Kuratorium Deutsche Altershilfe:
Tel. +49 30 / 2218298 – 58, E-Mail solveig.giesecke@kda.de