Zwei neue Broschüren zur Unterstützung im Pflege-Alltag

Den Alltag bei Pflegebedürftigkeit zu Hause zu meistern erfordert oft, Gewohntes neu zu ordnen, Aufgaben neu zu verteilen und bereit zu sein, Unterstützung anzunehmen – sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für pflegende An- und Zugehörige. In Nordrhein-Westfalen gibt es unterschiedliche Angebote zur Unterstützung im Alltag, die hierbei helfen können. Die Kosten werden in gewissem Umfang von der Pflegeversicherung übernommen.   

 

Es gibt verschiedene Hilfen für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen. Hierzu gehören auch die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Sie sollen die Bewältigung des Alltags für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen erleichtern. In Nordrhein-Westfalen (NRW) legt eine Verordnung fest, wer solche Angebote anbieten kann und regelt auch, welche Angebote anerkannt werden (qualifizierte Angebote) und mit dem „Entlastungsbetrag“ der Pflegekassen von 131 Euro im Monat bezahlt werden können. Dazu gehören etwa hauswirtschaftliche Tätigkeiten oder Betreuungs- bzw. Begleitungsangebote, aber auch Entlastungs- oder Informationsangebote für pflegende An- und Zugehörige. Ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, sollen dabei unterstützt werden.   

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW und die Landesverbände der Pflegekassen haben mit den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW im Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) zwei neue Broschüren entwickelt, die Angebote zur Unterstützung im Alltag vorstellen. Eine Broschüre wendet sich an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die zweite Broschüre richtet sich an Menschen, die Unterstützungsangebote anbieten wollen:  

Weiterführende Informationen: 
 
Leitfaden: Den Alltag gemeinsam meistern. Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Pflegebedarf und pflegende  An- und Zugehörige in NRW 
 
Leitfaden: Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ein Leitfaden für Anbieterinnen und Anbieter in NRW 
 
Anerkennungs- und Förderungsverordnung NRW 
 
Entlastungsbetrag nach §45 XI Sozialgesetzbuch 
 
Angebote für pflegende Angehörige in NRW 
 
Informationen: So kann man in NRW Nachbarschaftshelfer werden 

Fachkontakt: Dr. Sarah Hampel und Leon Hellermann, Leitung Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz, Mail rb-apd@kda.de

Medienkontakt: Solveig Giesecke, Pressesprecherin des KDA, Tel. +49 30 / 2218298 – 58, 
Mail solveig.giesecke@kda.de