Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, begrüßt den Beschluß des Bundesrates, den Weg für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) frei zu machen. „Die Reform ist nicht in jedem Punkt ein gelungenes Regelwerk, aber sie bietet einen Rahmen für Möglichkeiten. Eine Überweisung an den Vermittlungsausschuss wäre das Aus für diese Reform gewesen und damit auch zum Beispiel für die Refinanzierung von Ausgleichsmaßnahmen von international ausgebildetem Pflegepersonal, auf das wir dringend angewiesen sind“, sagte sie.
Das unter dem Dach des KDA eingerichtete Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) empfehle ausdrücklich die im Rahmen des KHVVG vorgesehenen Erneuerungen des Anerkennungsverfahrens. „Sie sind ein essenzieller Schritt in die richtige Richtung“, betonte Zurkuhlen.
Das KDA hatte in seiner Stellungnahme zum KHVVG zudem Ergänzungen empfohlen wie etwa die Einfügung des Oberbegriffs „Ausgleichsmaßnahme“ im Rahmen des Anerkennungsverfahrens.
Seit 2019 entwickelt das DKF Instrumente mit dem Ziel, dass internationale Anwerbung von Pflegefachpersonen nachhaltig, wertschätzend und fair gestaltet wird. Somit leistet das DKF nicht nur einen Beitrag zur Sicherung der Gesundheitsversorgung in Deutschland, sondern auch zur pflegerischen Versorgung älterer Menschen. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung hat den gesetzlichen Auftrag für das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ herauszugeben.
Stellungnahme des KDA zum KHVVG
Medienanfragen richten Sie bitte an Solveig Giesecke, Pressesprecherin des KDA: +49 30 / 2218298-58, solveig.giesecke@kda.de