KDA veröffentlicht Positionspapier von Michael Ranft und Ulrich Wendte mit Empfehlungen für eine effektive Umsetzung einer pflegefachlichen Begleitung
Der im Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) vorgesehene Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung bietet eine wichtige Chance, die häusliche Pflege nachhaltig zu stärken. Nach Einschätzung von Michael Ranft, Kurator im Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) und Vizepräsident des DRK Landesverbandes Berliner Rotes Kreuz, zuvor Staatssekretär für Gesundheit, Soziales und Integration im Brandenburger Sozialministerium, sowie Ulrich Wendte, Leiter des Referates „Pflegepolitik, Betreuungs- und Heimrecht“ im Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg, sollte dieses Potenzial in der aktuellen Debatte deutlich stärker berücksichtigt werden. In einem entsprechenden Positionspapier, das vom KDA veröffentlicht wurde, definieren die Autoren Anforderungen an eine effiziente pflegefachliche Begleitung und beschreiben, wie sie organisiert werden könnte.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigen mehr als Beratung zu einzelnen Leistungsansprüchen. Erforderlich sei eine niedrigschwellige, kontinuierliche und ganzheitliche Begleitung, die sich an der konkreten Lebenssituation orientiert, schreiben Ranft und Wendte. Sie sollte pflegefachliche, sozialrechtliche und sozialarbeiterische Kompetenzen verbinden und auch Fragen des Alltags einbeziehen, etwa zu Mobilität, Einsamkeit, Unterstützung im Haushalt oder zur Organisation medizinischer Versorgung.
Eine regional einheitliche Pflegebegleitung mit einer zentralen Ansprechperson könnte zudem die bislang vielfach fragmentierten Beratungsstrukturen besser miteinander verbinden und vorhandene Ressourcen gezielter einsetzen.
Besondere Chancen sehen sowohl die Autoren als auch Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des KDA, in einer stärkeren kommunalen Verantwortung. „Mit einer Verankerung der pflegefachlichen Begleitung in Netzwerken auf kommunaler Ebene kann die Maßnahme ihr Potential optimal entfalten“, erklärte Zurkuhlen. Dies gelte nicht nur für die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen und die Entlastung ihrer Angehörigen, sondern auch für Effektivitätsgewinne, die gehoben werden könnten.
Wird Pflegebegleitung mit Altenhilfe sowie kommunaler Pflege-, Gesundheits- und Sozialplanung verknüpft, so heißt es auch im Papier, können Unterstützungsbedarfe früher erkannt, Angebote besser koordiniert und Versorgungslücken gezielt bearbeitet werden. Perspektivisch könnte die Pflegebegleitung insbesondere in ländlichen und unterversorgten Regionen ein Baustein interprofessioneller Primärversorgungsstrukturen werden.
Der PNOG-Entwurf lässt nach Einschätzung der Autoren wesentliche Fragen zur Implementierung noch offen. Dazu gehörten ein realistischer Zeitplan, eine auskömmliche Finanzierung, eine bundesweit abgestimmte Qualifizierungsstrategie sowie eine gemeinsam von Bund, Ländern, Kommunen, Pflegekassen und weiteren Beteiligten getragene Implementationsstrategie. Ohne diese würden mehr Risiken als Chancen in dem Ansatz der Pflegebegleitung stecken.
Eine fachlich sinnvolle Umsetzung solle deshalb nicht vor dem 1. Januar 2029 angestrebt werden, lautet eine der Empfehlungen von Ranft und Wendte. Auch die vorgesehene Jahrespauschale von 146 Euro je häuslich versorgter pflegebedürftiger Person sollte auf ihre tatsächliche Angemessenheit überprüft werden, so die Autoren. Entscheidend sei aber nicht allein die Finanzierung einzelner Beratungsleistungen, sondern insbesondere eine verlässliche Infrastruktur, die eine individuell bedarfsgerechte Begleitung ermöglicht.
Positionspapier: Ranft_Wendte_Pflegebegleitung – Chancen und offene Fragen_September 2026
Medienkontakt: Solveig Giesecke, Pressesprecherin des KDA, Tel. +49 30 / 2218298 – 58,
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