Notausgang von der Bundes-Notbremse für geimpfte Heimbewohner schaffen

Mit der Novelle des Infektionsschutz-Gesetzes drohen gravierende Grundrechtsverletzungen

Berlin, 22.04.2021 – Das Kuratorium Deutsche Altershilfe wurde im Rahmen des Mühlehof-Verfahrens vor dem VGH Mannheim um Stellungnahme gebeten.  Das Seniorenzentrum bei Lörrach klagte erfolgreich darauf, dass geimpfte Bewohner unter Einhaltung der AHA-Regeln wieder zusammen speisen dürfen. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) sieht ein grundsätzliches Problem hinter dem Mühlehoffall. In vielen Heimen sind die Bewohner bereits geimpft, dennoch werden die Corona-Maßnahmen nicht überall entsprechend gelockert – obwohl dies auch von der Bund-Länder-Runde im März zu Corona-Maßnahmen so für Heime empfohlen wurde. Das KDA fordert daher nachdrücklich, Lockerungen für geimpfte Heimbewohner umzusetzen – und warnt vor Grundrechtsverletzungen.

Mit Blick auch auf die Novelle des Infektionsschutzgesetzes (§28 b), die sogenannte Bundes-Notbremse, forderte Helmut Kneppe, der Vorsitzende des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, eine zusätzliche Regelung, die sicherstellt, dass auch bei einer Inzidenz über 100 die besondere Situation geimpfter Heimbewohner angemessen berücksichtigt wird. „Die pauschale Notbremse des novellierten §28 b birgt die Gefahr, dass alles über einen Kamm geschoren, also Ungleiches gleich behandelt wird. Insbesondere die Situation der Seniorinnen und Senioren, die in stationären Einrichtungen leben, ist nicht vergleichbar mit Menschen, die zu Hause leben und auch unter Corona-Bedingungen im Alltag diverse Kontaktmöglichkeiten haben“, sagte Kneppe. Zu der Lebensbedingung in einer Art Inselsituation komme noch die soziale und psychologische Bedeutung regelmäßiger Kontakte hinzu, die diese Bewohnerinnen und Bewohner von anderen unterscheide. „Ein Vergleich mit anderen bereits geimpften Personen lässt diese besondere soziale Inselsituation daher nicht zu“, erläuterte der KDA-Vorsitzende. „Eine zusätzliche Regelung für Heimbewohner, die durchgeimpft sind, stellt somit keine Ausnahme im Sinne einer Besserbehandlung dar, sondern vermeidet verfassungsrechtlich ausgesprochen bedenkliche pauschale Grundrechtseinschnitte für Heimbewohner.“

Die Sorge des Kuratoriums Deutsche Altershilfe gilt nicht nur in Bezug auf Grundrechtsverletzungen durch überzogene Corona-Schutzmaßnahmen, sondern auch in Bezug auf den Pflegenotstand. So erklärte Frank Schulz-Nieswandt, Professor für Sozialpolitik und Methoden der quantitativen Sozialforschung an der Universität Köln sowie Mitglied des Kuratoriums des KDA: „Es ist ganz grundsätzlich eine Frage, ob die sehr restriktiven Einschränkungen, die in Seniorenheimen gelten, überhaupt vertretbar sind. Denn auch Heimbewohner haben das Recht, zumindest mit darüber zu entscheiden, ob und in welche Gefahr sie sich bringen wollen, um etwa Freiheitsrechte nicht gänzlich zu verlieren.“ In den allermeisten Fällen seien die Corona-Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und des Personals aber ohne Rücksprache mit den Bewohnern getroffen worden, fuhr Prof. Schulz-Nieswandt fort – und würden oft auch jetzt noch, nach den Impfungen, aufrechterhalten. „Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und der Ethik solch einschneidender Einschränkungen ist nun, nach den Impfungen, noch dringlicher und umso deutlicher zu beantworten: Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit in der Güterabwägung zwischen dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit einerseits und den sozialen Risiken für Dritte andererseits sind die Einschränkungen nicht mehr haltbar, sondern eine Grundrechtsverletzung im menschenrechtskonventionellen Sinne“, betonte der Kurator des KDA.

 

Stellungnahmen des KDA zum Prozess vor dem VGH Mannheim

KDA-Stellungnahme Schulz-Nieswandt VGH Mannheim Beschluss

KDA-Stellungnahme Klie VGH Mannheim Beschluss


Bericht über den Rechtsstreit des Mühlehofs /
Legal Tribune Online zum Verfahren des Mühlehof-Falls:

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