Kita-Verbund unterzeichnet als 150. Arbeitgeber die Charta „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“

Im August 2023 unterzeichnete Jan Kröger, Leitender Pfarrer der Pfarrei St. Antonius (von Padua), feierlich die Charta „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Charta-Zeichnung fand stellvertretend für alle Kitas des Verbundes in der Kita „Haus der Kinder St. Martin“, in Rheine statt. Der Kitaverbund mit insgesamt zehn Einrichtungen hat hierbei eine besondere Rolle: Er ist der 150. Arbeitgeber, der sich als pflegefreundliches Unternehmen dem Landesprogramm „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ anschließt, das Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann im vergangenen Jahr gestartet hat.

„Als pflegesensibler Arbeitgeber ermöglicht die Pfarrei St. Antonius ihren Mitarbeitenden, die zuhause Angehörige pflegen, dies besser mit ihrem Job zu vereinbaren. Gerade Menschen, die in sozialen Bereichen arbeiten, übernehmen auch in der Familie häufig die Verantwortung für Pflege und Sorgearbeit. Tritt hier eine zu große Belastung auf, gehen viele Menschen in Teilzeit oder sogar ganz raus aus dem Berufsleben,“ erklärte Greta Ollertz, Leiterin des Servicezentrums des Landesprogramms im Kuratorium Deutsche Altershilfe, die die Charta für „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW“ an Pastor Jan Kröger überreichte.

Der Fachkräftemangel im Bereich der Kinderbetreuung ist ein Problem mit Wechselwirkung: Je weniger Fachkräfte und damit Betreuungsplätze es für Kinder gibt, desto mehr Beschäftigte haben Vereinbarkeits-Schwierigkeiten. „Fehlen die Betreuungsfachkräfte in den Kitas, so fehlen auch in Unternehmen und Organisationen Fachkräfte“, ergänzte Alexandra Hansla, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Landesprogramm. 

Pastor Jan Kröger ist die Teilnahme am Landesprogramm wichtig, um seine Mitarbeitenden zu unterstützen: „In unserer Pfarrei und dem Kitaverbund legen wir Wert darauf, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne bei uns arbeiten, und Freude bei der Arbeit haben. Wenn sie private Fürsorge leisten, möchten wir sie als Arbeitgeber bestmöglich unterstützen. Die Unterzeichnung der Vereinbarkeits-Charta ist ein deutliches Zeichen, dass unsere Türen offenstehen.“

Informationen zur Charta und zum Landesprogramm „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW“:

In NRW werden bereits rund 86 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zuhause von Angehörigen betreut. Unter diesen Angehörigen sind über 600.000 Berufstätige, die bei der Arbeit oft nicht über ihre Pflege-Verantwortung sprechen, in die Teilzeit wechseln oder gar kündigen, wenn ihr Arbeitgeber hier nicht Vorsorge trifft und pflegefreundliche Angebote schafft. 

Das Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf & Pflege unterstützt Arbeitgeber darin, sich pflegesensibel aufzustellen. Das geschieht im ersten Schritt durch eine Selbstverpflichtung, die mit der Unterzeichnung der Charta in Kraft tritt. Durch die Qualifizierung von betrieblichen Pflege-Guides, die von den AOK-Landeskassen finanziert wird, können Kolleginnen und Kollegen mit Erstinformationen rund um das Thema Pflege und Vereinbarkeit unterstützt werden. Die Pfarrei St. Antonius (von Padua) mit ihrem Kitaverbund ist nun der 150. Arbeitgeber, der die Vereinbarkeits-Charta unterzeichnet.

Foto oben v. l. n. r: Maja Steglich, Kita-Verbund, Verena Brüning, Leiterin der Kita St. Martin, Greta Ollertz, Leiterin des Servicezentrums Pflegevereinbarkeit, Jan Krüger, Leitender Pfarrer, Alexandra Hansla, Mitarbeiterin des Servicezentrums Pflegevereinbarkeit C: Servicezentrum Pflegevereinbarkeit

Informationen zum Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW

Fragen zum Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf und Pflege NRW richten Sie bitte an das Servicezentrum des Landesprogramms: berufundpflege@kda.de

Presseanfragen beantwortet gerne Solveig Giesecke, Pressesprecherin KDA: Tel. +49 30/2218298-58;
solveig.giesecke@kda.de