Sachverständigen-Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat bereits im Jahr 1974 den fachlichen und politischen Diskurs zur Einführung einer Pflegeversicherung initiiert und fortan gefördert. Anschließend hat sich das KDA regelmäßig mit Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in die Diskussion eingebracht. Zuletzt mit den Strategiepapieren „Reset Pflegeversicherung Strukturreform Pflege und Teilhabe III“ (vgl. Klie et al. 2025), zuvor mit „Strukturreform Pflege und Teilhabe II“ (vgl. Klie et al. 2021) und „Strukturreform Pflege und Teilhabe II“ (vgl. Klie et al. 2021) sowie dem Grundlagenpapier „Pflegepolitik gesellschaftspolitisch radikal neu denken“ (vgl. Schulz-Nieswandt 2020).
Einige Überlegungen zu einer Strukturreform im Papier „Reset Pflegeversicherung“ wurden im Konzept des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) aufgegriffen. Das KDA begrüßt ausdrücklich, dass der Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) vom zuständigen Bundesgesundheitsministerium vorgelegt wurde. Es bedauert ausdrücklich, dass sowohl die Reform selbst als auch die öffentliche Kommunikation über den Gesetzesentwurf unter dem Gesichtspunkt von fiskalisch Einsparungen stehen.
So geraten wesentliche Aspekte einer grundlegenden und notwendigen Pflegereform trotz einiger guter Ansätzen in den Hintergrund. Die notwendige Diskussion um die Finanzarchitektur der Pflegeversicherung aber auch anderer sozialer Sicherungssysteme darf aus Sicht des KDA nicht in der Immanenz der jeweiligen Sozialgesetzbücher und Sicherungssysteme geführt werden, sondern bedarf einer breiteren und sektorübergreifenden Betrachtung, Analyse und Strategie. Das KDA bietet Lösungsvorschläge in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PNOG an.
KDA-Vorständin Dr. Alexia Zurkuhlen erklärte dazu: „Die pflegefachliche Begleitung stellt eine echte Reform der Pflegeversorgungs-Struktur dar, wenn noch Fragen bezüglich der Inhalte und Qualifizierung der Begleitung geklärt werden. Insgesamt müssen den Bürgerinnen und Bürger Lösungen in der pflegerischen Versorgung geboten werden, die die derzeitigen und zukünftigen Lücken adressieren. Um die kommunale Planung zu unterstützen, ist zudem das Erheben, Teilen und Auswerten digitaler Pflegedaten essenziell. Darüber hinaus sind weitere Schritte hinsichtlich einer Überarbeitung der Finanzierung notwendig. Dies gilt insbesondere für die versicherungsfremden Leistungen, die bislang noch keine Ersatzlösung gefunden haben. Hierbei – wie bei den Gestaltungsaufgaben an anderen Stellen – müssen die betroffenen Akteure eingebunden werden.“
Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf des PNOG im Rahmen der Verbändeanhörung, Stand 10.06.2026: _KDA_Stellungnahme PNOG
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