Statement von Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
„Die Bundesregierung entscheidet sich mit dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) primär für Kosteneinsparungen statt für eine Strukturreform. Rotstift statt Gestaltung. So verstärkt sich das Gefühl, im Pflegefall nicht ausreichend abgesichert zu sein.
Sehr positiv zu bewerten sind die Stärkung der Prävention und Rehabilitation sowie das Recht auf eine Pflegebegleitung, die durch den Pflegedschungel führen und Rechte sichern soll. Die Pflegebegleitung soll zudem präventive und rehabilitative Maßnahmen vorschlagen und die Möglichkeit zur selbstständigen Lebensführung so lange wie möglich erhalten. Handlungsbedarf kann durch eine enge Begleitung früh erkannt werden. Zudem soll die Pflegebegleitung die pflegenden Angehörigen entlasten. Allerdings muss die Begleitung professionell geschult sein.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erwartet durch die Stärkung von Prävention und Rehabilitation immerhin Einsparungen bis zum Jahr 2030 von bis zu 1,2 Milliarden Euro jährlich. Von solch positiven Effekten hätten alle Beteiligten noch erheblich mehr profitieren können, wenn nur der Mut zu sektorenübergreifenden Maßnahmen größer gewesen wäre.
Ein Fortschritt ist die Zusammenlegung von Leistungen in ambulanten Sach- und Entlastungsbudgets. Das neue Sozialraumbudget für „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ beachtet die Forderungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Pflege quartiersnah und sozialraumorientiert zu gestalten.
Auch die Einnahmenseite wurde berücksichtigt: Der Gesetzentwurf sieht etwa vor, Arbeitgeber-Beiträge für Geringverdienende einzuführen.
Leider fehlen Indikationen dafür, wie die Kommunen die ihr zu Recht zugewiesene größere Verantwortung bei der Sicherstellung der Pflege gewährleisten sollen. Unvollendet ist des Weiteren die Überlegung bezüglich der notwendigen Indikatoren für eine evidenzbasierte Feststellung einer pflegerischen Unterversorgung – und die daraus resultierende kommunale Pflegeplanung.
Der Referentenentwurf belastet pflegende Angehörige durch die Kürzung bei den Rentenpunkten und – wie alle gesetzlich Versicherten – durch die enormen Einsparmaßnahmen. So sollen sich Angehörige finanziell stärker an Sozialleistungen wie Hilfe zur Pflege beteiligen. Bisher gilt dies laut Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro. Hilfe zur Pflege benötigen aber inzwischen bei einem durchschnittlich fälligen Eigenbeitrag in Höhe von 3.245 Euro monatlich in manchen Heimen mehr als 40 Prozent der Bewohner.
Insgesamt ist es enttäuschend, dass der Mut zu weiteren grundlegenden Reformansätzen in der Pflegefinanz-Architektur und vor allem der Pflegeversorgungs-Struktur fehlen. Der Aspekt der Generationengerechtigkeit und damit der Nachhaltigkeit der Ausgabenentwicklung in der Pflegeversicherung kommt noch zu kurz.
Grundlegende Forderungen wurden nicht umgesetzt: Versicherungsfremde Leistungen sollen nicht ersetzt und Schulden des Staates bei der Pflegeversicherung aus der Coronazeit nicht zurückerstattet werden, was verfassungsrechtlich bedenklich ist. Schon aus diesem Grund muss hier im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Stattdessen werden die Versicherten und Beitragszahlenden zusätzlich mit Darlehen belastet.
Irreführend ist es auch, wenn im Referentenentwurf zu lesen ist, dass das Ziel der Anpassung bei der Pflegegrad-Einstufung eine „Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen“ ist. Tatsächlich verringert sich hierdurch nur die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die ein Recht auf eine Leistung erhalten.
Es liegen gute und finanzierbare Vorschläge für eine Zukunftsreform der Pflege vor. Man kann nur hoffen, dass es im parlamentarischen Verfahren mehr Mut zur Gestaltung gibt.“
„Reset“-Strategiepapier des KDA zur Reform von Teilhabe und Pflege
Kontakt: Solveig Giesecke, Pressesprecherin des KDA, Tel. +49 30 / 2218298 – 58, Mail solveig.giesecke@kda.de
