Am internationalen Tag der älteren Generation, am 1. Oktober, wird weltweit das Augenmerk auf die ältere Generation gerichtet. Benachteiligungen oder Ausgrenzungen sollen überwunden werden, Möglichkeiten zur diskriminierungsfreien Teilhabe geschaffen werden. Mit Blick auf die Diskussion um eine mögliche Abschaffung des Pflegegrades 1 schlägt Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), vor, die Möglichkeiten einer frühen Intervention noch stärker zu nutzen. Dazu sollten die Teilnahme an Beratungen über Präventionsmaßnahmen und über geeignete Behandlungsmöglichkeiten gefördert und die Beratungsstellen ausgebaut werden.
„Ein wichtiger Aspekt des Pflegegrades 1 ist die Möglichkeit der frühen, präventiven Intervention“, erklärte Dr. Alexia Zurkuhlen. „Mit Pflegegrad 1 erhalten wir Zugang zu Menschen, die noch wenig pflegebedürftig sind. Darauf zu verzichten, würde die Gelegenheit verstreichen lassen, sie und ihr Umfeld zu diesem wichtigen Zeitpunkt zu erreichen. Mit Teilhabe-Angeboten, Reha-Maßnahmen oder besonderen Behandlungen kann der Allgemeinzustand oft verbessert oder stabilisiert werden. Oder eine weitere Verschlechterung kann hinausgezögert werden. Das Wissen bei Betroffenen und Angehörigen um Zusammenhänge und Möglichkeiten bietet eine enorme Chance – auch mit Blick auf eine Reduzierung von Kosten. Man sollte also im Gegenteil die unabhängigen Beratungsangebote ausbauen und diese regelmäßig anbieten, statt die Pflegestufe zu streichen.“
Zudem sei der Entlastungsbetrag, der ab Pflegegrad 1 gezahlt werde, eine „wichtige Säule zur Ermöglichung von Teilhabe und einem selbstbestimmten Leben in den eigenen vier Wänden“, fuhr Zurkuhlen fort. Das könne eine Leistung eines ambulanten Pflegedienstes sein. „Damit kann man aber auch jemanden entlohnen, der sauber macht, oder helfenden Nachbarn eine Aufwandsentschädigung zahlen“, so Zurkuhlen. „Würde Pflegegrad 1 gestrichen, wären davon direkt rund 860.000 Menschen betroffen und indirekt noch sehr viel mehr Menschen – pflegende Angehörige, hilfsbereite Nachbarn und ambulante Pflegedienste.“
Die ambulante Versorgung würde geschwächt, statt sie zu stärken, unterstrich Zurkuhlen. „Der Entlastungsbetrag ist ein starkes Instrument zu Förderung der Nachbarschaftshilfe. Die wiederum stärkt den Verbleib in den eigenen vier Wänden.“ Auch würde das Wegfallen dieser Unterstützungsförderung „voraussichtlich die stärkere Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen“ zur Folge haben.
Tatsächlich brauche es eine grundlegende Reform der Pflege. „Mit Einzelmaßnahmen kommen wir nicht weiter“, betonte Zurkuhlen und verwies auf das Strategiepapier des KDA „Reset Pflegeversicherung – Strukturreform Pflege und Teilhabe III“, in dem die Autoren Klie, Ranft & Szepan dezidiert und praxisnah die notwendigen Schritte zu einer Reform der Pflegeversicherung und der Pflegefinanzen darlegen.
Reset Pflegeversicherung – Strukturreform Pflege und Teilhabe III
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