Gemeinsames Forderungspapier vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) und von Prof. Dr. Christian Karagiannidis
Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), sowie Prof. Dr. Thomas Klie und Michael Ranft, beide Mitglieder im Kuratorium des KDA, und Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des KDA, fordern mit Blick auf multimorbide Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige die Reform der Norfallversorgung und eine pflegerische Notfallversorgung miteinander zu verknüpfen. Hierzu nennen sie in einem Forderungspapier fünf Punkte, um eine integrierte Notfallversorgung effektiv gesetzgeberisch zu gestalten.
„Eine Reform der Notfallversorgung in Deutschland ist dringend erforderlich, um unnötige Fehlsteuerungen zu vermeiden und insbesondere die stationären Notfallversorgung von fachlich unnötiger Inanspruchnahme zu entlasten“, heißt es in dem Papier. Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung liege eine aktuelle, gute Diskussionsgrundlage vor.
Neben dieser Reform habe die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege” Vorschläge für eine pflegerische Notfallversorgung unterbreitet, wie zum Beispiel ein Notfallbudget für Vorhaltekosten von Notfallplätzen, ein Pflegenotfalltelefon in Pflegekrisen oder die Etablierung ambulanter Pflegenotdienste.
Beide Reformvorhaben würden bisher weitgehend getrennt voneinander behandelt und diskutiert. „Mit Blick auf multimorbide Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige ist es unerlässlich, beide Notfallversorgungsanliegen im Sinne einer integrierten (Notfall)Versorgung enger miteinander zu verknüpfen und gesetzgeberisch zu verzahnen“, schreiben die Autoren. „Aus dem Blickwinkel der Betroffenen sowie mit dem Ziel einer intelligenten Gesamtsteuerung ist es weder sinnvoll, die medizinische und pflegerische Notfallversorgung nebeneinander zu regeln, noch unterschiedliche Strukturen vorzusehen.“
Zur Gestaltung werden fünf Forderungen für die medizinische und pflegerische Notfallversorgung unterbreitet, „die dringend in dem schon laufenden Gesetzgebungsverfahren der (medizinischen) Notfallreform berücksichtigt werden sollten, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken“, so die Autoren.
Die fünf Forderungen, die Prof. Dr. Christian Karagiannidis sowie Dr. Alexia Zurkuhlen, Prof. Dr. Thomas Klie und Michael Ranft formuliert haben, lauten:
- Deutschland hat bisher keine integrierte medizinisch-pflegerische Notfallversorgung, obwohl Pflegenotfälle ein zunehmend häufiger Aufnahmegrund ins Krankenhaus sind. Diese pflegerische Notfallversorgung gilt es in den kommenden Jahre Sektoren-übergreifend und integrativ aufzubauen. Eine Community Health Nurse könnte hier perspektivisch eine wichtige Rolle spielen.
- Die Ersteinschätzung pflegerischer Notsituationen sollte in jedem Fall über die Leitstelle im Rahmen
der etablierten zentralen Leitstellenkonzeption (d.h. über die Notfallnummern 112 und 116117) erfolgen. Eine Weitervermittlung von pflegerischen Notfällen, die nicht in das medizinische Versorgungssystem einmünden müssen, kann so mittels einer (internen) Weiterleitung an eine Pflegenotfallnummer erfolgen. Durch diese wird das System der pflegerischen Notfallversorgung aktiviert. Als Vorbild kann hier das europäische Umland, z.B. Niederösterreich, dienen. - Dort, wo die medizinisch-telepflegerische respektive telefonische Beratung und Intervention nicht ausreicht, sind Interventionsteams regional von größter Bedeutung und zu implementieren.
- Ist eine häusliche Versorgung nicht zu gewährleisten, sind insbesondere pflegerische Notfälle entweder in Regionalversorgungs- bzw. Primärversorgungszentren oder in ambulant bzw. teilstationär ausgerichteten Notfallpflegeangeboten wie z.B. in Kooperation mit Pflegeeinrichtungen vor Ort zu gewährleisten. Aktuell werden viele Pflegenotfälle in Krankenhäuser aller Versorgungsstufen verbracht.
- Durch die Einrichtung einer pflegefachlichen Begleitung für alle Pflegebedürftigen kann Notfallsituationen durch eine kontinuierliche Begleitung entsprechend vorgebeugt werden. Dafür muss die Dokumentation der fachlichen Begleitung mit entsprechenden Schnittstellen zur elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen werden. So kann die pflegefachliche Begleitung mittelfristig als Teil der medizinisch-pflegerischen Primärversorgung ausgebaut werden.
Forderungspapier Notfall- und Pflegereform gemeinsam gestalten
Bericht über Erfolge durch die Kooperation von Rettungsdienst und Altenhilfe in Wiesbaden
Studie: Kooperation zwischen Rettungsdienst und Altenhilfe entlastet Kliniken
Medienkontakt: Solveig Giesecke, Pressesprecherin des KDA, Tel.: +49 30 / 2218298 – 58
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