Finanzierung der Pflegekosten gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Der Vorstandsvorsitzende des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Helmut Kneppe, fordert mit Blick auf die steigenden Pflegekosten, die Finanzierung der Pflege auf eine breitere, solidarische Grundlage zu stellen und den Regelungs-Dschungel im Leistungssystem zu lichten.

Bis zum Jahr 2055 wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland um etwa 1,8 Millionen auf dann 6,8 Millionen steigen. Das ergab eine Vorausberechnung des Statistischen Bundesamts, die Ende März 2023 veröffentlicht wurde. Das entspricht einem Zuwachs um 37 Prozent seit Ende 2021, als fünf Millionen Menschen auf Pflege angewiesen waren. Grund ist die zunehmende Alterung der Bevölkerung. Demnach wird es wegen der geburtenstarken Jahrgänge bereits bis zum Jahr 2035 etwa 5,6 Millionen pflegebedürftige Menschen geben. Wegen steigender Kosten benötigen immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen Sozialhilfe. Einer aktuellen Berechnung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) aus Juli 2023 zufolge stieg der durchschnittliche Eigenanteil auf 2.548 Euro im Monat an. Mehr als ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner sind bereits auf staatliche Hilfen angewiesen, um die Kosten tragen zu können.

„Die Not-Operationen am offenen Herzen unseres überholten Pflegesystems müssen ein Ende haben“, fordert Helmut Kneppe, Vorstandsvorsitzender des KDA. „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das gilt auch für die Finanzierung der Pflegekosten, die bisher vor allem auf den Schultern der zunehmend überlasteten Beitragszahlenden ruht. Beides, die Organisation unserer  Verantwortung gegenüber pflegebedürftigen Menschen und Pflegenden sowie die Finanzierung müssen wir grundlegend neu gestalten“, sagte Kneppe.

Zudem sprach er sich für eine deutliche Vereinfachung des Pflege-Leistungssystems aus. „Der Regelungs-Dschungel muss dringend vereinfacht werden. Die im Pflegeversicherungsrecht gewährten Ansprüche sind selbst für Experten kaum noch zu durchschauen. Die Leistungsbudgets sollten auch nicht an den Wohnort gebunden sein, sondern sich flexibler aus der gewünschten Leistungsart unabhängig vom Wohnort ergeben. Eine solche Flexibilisierung im Sinne einer sektorenübergreifenden Versorgung – flankiert mit einer subjektorientierten Qualitätssicherung (SQS) – kann eine am individuellen Bedarf orientierte Versorgung eher ermöglichen.
Zudem könnten langwierige Diskussion- und Anpassungsprozesse zur Einordnung, Abgrenzung und Gleichberechtigung der Leistungsansprüche in unterschiedlichen Wohnformen vermieden werden, was die Entwicklung und Verbreitung neuer Wohn- und Versorgungsformen oft erschwert“, sagte der KDA-Vorsitzende.  

Zur Grafik oben: Die Grafik des VDEK zeigt die finanzielle Belastung (Eigenanteil) einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Bundesländern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (mit Berücksichtigung des zusätzlichen Vergütungszuschlags nach § 43c SGB XI). Stand: Juli 2023

Stellungnahme des Kuratoriums Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. im Rahmen der Anhörung zum „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ (PUEG)  

Studie des Verbandes der Ersatzkassen zu Eigenanteilen in stationärer Pflege

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