In einzelnen Bundesländern hat sich in den vergangenen Jahren eine Form des freiwilligen Engagements von Einzelpersonen Im Vor- und Umfeld der Pflege herausgebildet, die konzeptionell eine informelle Unterstützung darstellt, aber durch die Abrechenbarkeit gegenüber der Pflegekasse einer versicherten Person als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI, einen Teil des sozialrechtlichen Leistungssystems bildet. Hauptziel des Projektes von 2021- 2023 ist es, die Versorgungsstrukturen von Menschen mit Unterstützungs- und Hilfebedarf und ihren Angehörigen in Baden-Württemberg durch engagierte Einzelhelfer:innen im Vor- und Umfeld der Pflege weiterzuentwickeln und eine adäquate Begleit- und Entwicklungsstruktur modellhaft zu erproben. In diesem Zusammenhang werden Potentiale, Wirkungen und hierfür erforderliche Rahmenbedingungen evaluiert.