Weiterentwicklung des Anforderungskataloges

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe prüft aufgrund von Vorschlägen der Erteilungsstelle mindestens einmal im Kalenderjahr die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der Festlegungen und Vorgaben nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 bis 3 des Gesetzes zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland. 

Weiterentwicklung des Anforderungskataloges in der 2. aktualisierten Fassung

Das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren ist abgeschlossen. Das KDA veröffentlicht den Katalog zum 1.12.2022.

Der aktualisierte Anforderungskatalog tritt ab dem 1.1.2023 in Kraft.

Alle vor dem 1.1.2023 begonnenen Prüfungen werden nach dem vormals gültigen Anforderungskatalog geprüft.
Alle nach dem 1.1.2023 eingehenden Anträge oder Anträge, bei denen die Prüfung zum 1.1.2023 noch nicht gestartet ist, werden entsprechend der 2. aktualisierten Fassung des Anforderungskatalogs geprüft.

Alle Gütezeichennutzenden müssen eine Anpassung entsprechend der aktualisierten Kriterien mit einer Übergangsfrist zum 1.2.2023 im Rahmen der Eigenüberwachung vornehmen.

Der Katalog wird nun entsprechend der Termini der RAL Gütesicherung angepasst und auf der Website faire-anwerbung-pflege-deutschland.de veröffentlicht.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft, Ann-Christin Wedeking wenden unter: info@faire-anwerbung-pflege-deutschland.de