Im Rahmen einer Tagung forderte das KDA die Medizinischen Dienste, Pflegekassen, Ärzte, Krankenhaus-Sozialdienste, Sozialämter und Beratungsstellen auf, Menschen mit Pflegebedarf sehr viel stärker auf die Angebote und Vorteile der Tagespflege hinzuweisen und damit auf die Auslastung dieser teilstationären Versorgungsform hinzuwirken.
Zeitgleich erschien die „Planungs- und Arbeitshilfe für die Tagespflegepraxis“. Hier legte das KDA einen Grundstein für den bundesweiten Ausbau an Tagespflegestätten. Im Jahr 2010 wurde die Planungs- und Arbeitshilfe neu aufgelegt.