Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz von 2012 hat der Gesetzgeber ein Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen beschlossen. Gemäß § 45f SGB XI wird hierüber die wissenschaftlich gestützte Weiterentwicklung neuer Wohnformen ermöglicht. Der GKV-Spitzenverband wurde mit der Umsetzung des Modellprogramms beauftragt. Das KDA hat zusammen mit der Prognos AG ausgewählte Modellprojekte untersucht und 2020 mit dem GKV-Spitzenverband eine Arbeitshilfe dazu erstellt.
Ziel des Modellprogramms war es, wissenschaftlich gestützte Wohnformen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen als Modelle guter Praxis zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren. Im Mittelpunkt stehen Wohnkonzepte für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit ermöglichen. Gleichzeitig müssen sie den Anforderungen an Nutzerorientierung, Qualität der Versorgung, Wirtschaftlichkeit, Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit gerecht werden. Hier geht es insbesondere um neue Wohn- und Betreuungsformen, die neben den schon bekannten ambulanten Angeboten und Wohnmöglichkeiten ergänzend und alternativ zur vollstationären Pflege individuelle Versorgung anbieten.