Am 24.10.02 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die im Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz) getroffenen Regelungen zur Altenpflegeausbildung. Die Ausbildung für die AltenpflegerInnen konnte damit zum 1. August 2003 nach dem neuen Recht bundeseinheitlich durchgeführt werden. Das KDA erarbeitete hierzu im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ein Curriculum, welches auf Lernfeldern basiert.
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