Das „Gutachten über die stationäre Behandlung von Krankheiten im Alter und über die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen“ gilt als Grundstein für die heutige Pflegeversicherung. Die Gutachter kritisierten den willkürlich erscheinenden Ausschluss der Pflegebedürftigkeit von solidarischer Absicherung und mahnten eine entsprechende Reform an.
Zehn Jahre später wurde ein gemeinsamer Vorschlag aller wichtigen Verbände und des KDA für die Anbindung einer Pflegeversicherung an die Krankenversicherung vorgelegt. Die Pflegeversicherung trat 1995 in Kraft. Unter Leitung des KDA-Vorsitzenden Jürgen Gohde erarbeitete ein Expertenbeirat einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zur Reform der Pflegeversicherung. Dieser wurde der Bundesregierung 2009 übergeben.