Das KDA wurde 1962 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke und seiner Frau Wilhelmine Lübke ins Leben gerufen. Im Untertitel trägt der Verein deshalb den Namen „Wilhelmine-Lübke-Stiftung”. Anlass für die Gründung war die damals als unzureichend empfundene Versorgung älterer Menschen und vor allem die Situation der Heime mit ihrem Charakter von Verwahranstalten.
Nach der Satzung hat der Verein die Aufgabe, „die Lebenssituation betagter älterer Mitbürger zu erforschen und so zu beeinflussen, dass sie eine Lebensführung erlaubt, die der Würde des Menschen entspricht”. In vielfältiger Weise kam das KDA diesen Aufgaben nach und hat von Anfang an Wert auf seine Unabhängigkeit gelegt. Damit einher ging allerdings auch der Verzicht auf eine finanzielle Ausstattung mit staatlichen Mitteln. Es bedurfte jedoch eines soliden finanziellen Grundstocks, der durch Einspielungen von zwei Fernsehlotterien in den Jahren 1963 und 1965 zusammen kam.