Bestandsaufnahme und Entwicklungsmöglichkeiten niedrigschwelliger Betreuungsangebote im Rahmen der Pflegeversicherung

seit 2015, Bundesministerium für Gesundheit

Ein Gemeinschaftsprojekt des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) und der Prognos AG im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit

Mehr als zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland leben zu Hause und werden dort durch Angehörige sowie professionelle und ehrenamtliche Pflege- und Betreuungsangebote unterstützt. Um die Pflege und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit weiter zu erleichtern und um Angehörige zu entlasten, sind seit dem 1. Januar 2015 die niedrigschwelligen Betreuungsangebote gestärkt und um niedrigschwellige Entlastungsangebote erweitert worden. Niedrigschwellige Angebote können nach den §§ 45b, 45c SGB XI nun zudem auch von Pflegebedürftigen ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz in Anspruch genommen werden. Das Spektrum der Unterstützungsleistungen wurde erweitert, wodurch nun auch die Finanzierung einer Unterstützung im Haushalt und bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags, die Unterstützung bei der Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen sowie die Entlastung der Angehörigen in ihrer Eigenschaft als Pflegende ermöglicht wurde.

Anknüpfend an die Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz I hat das Bundesministerium für Gesundheit das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) zusammen mit dem Europäischen Zentrum für Wirtschaftsforschung und Strategieberatung, der Prognos AG, beauftragt, das Projekt „Bestandsaufnahme und Entwicklungsmöglichkeiten niedrigschwelliger Betreuungsangebote im Rahmen der Pflegeversicherung“ durchzuführen. Die Laufzeit des Projekts beträgt 16 Monate und endet im Februar 2016.

Ziel der Untersuchung ist eine umfassende Erhebung der Ist-Situation und der Rahmenbedingungen niedrigschwelliger Betreuungsangebote in den Bundesländern, wobei auch die Vorgaben zur Qualitätssicherung und deren praktische Umsetzung untersucht werden. Betrachtet werden sollen ebenfalls die Einbindung der Kommunen in die Förderung der Angebote und das vorhandene Informationsangebot. Auf der Basis dieser Bestandserhebung werden Vorschläge zum Entwicklungspotenzial bestehender Angebote und zu den Ausbaumöglichkeiten dieses Versorgungssegments im Rahmen der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erarbeitet.

Die Umsetzung der Projektziele erfolgt in zwei Phasen. In einem ersten Schritt steht die Ermittlung der Ist-Situation niedrigschwelliger Betreuungsangebote und der landesspezifischen Rechtsverordnungen mit besonderem Fokus auf Aspekte der Qualitätssicherung sowie die Durchführung der Anerkennungsverfahren (einschließlich der Einbindung der Kommunen) im Vordergrund. In einem weiteren Schritt werden Vorschläge zur Weiterentwicklung des Versorgungssegments gemacht – sowohl in Bezug auf die Ausweitung der Zielgruppe auf Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz als auch auf die Ausweitung des Leistungsspektrums auf Entlastungsangebote nach §§ 45b und 45c SGB XI.

Neben der Analyse der Länderverordnungen werden umfangreiche Literaturrecherchen, schriftliche Befragungen der zuständigen Länderministerien, Pflegekassen, Zulassungsstellen, Kommunen, ggf. Fachstellen der Länder und des Bundesversicherungsamtes durchgeführt. Darüber hinaus sind telefonische Expertengespräche sowie zwei bundesweite Expertenworkshops vorgesehen.