Gunnar Peeters

Gunnar Peters

Herr Peters wurde 2022 in das Kuratorium berufen.

Funktionen im KDA:
Kuratorium

Über Gunnar Peters

Berufliche Qualifikation: Sozialversicherungsfachangestellter

Berufliche Tätigkeiten:

  • 1975 bis 2002: Barmer Ersatzkasse (BARMER), zuletzt als Abteilungsreiter Ärztliche Versorgung in der Landesgeschäftsstelle Nordrhein
  • 2002 bis 2022: Referatsleiter Pflege, Verband der Ersatzkassen e. V. – Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

 

Funktionen:

  • Generell: Fachbereichsverantwortlicher (Referatsleiter) im Verband der Ersatzkassen e. V. – Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, für die Vertragsregelungen und die Qualitätssicherung in den Themen Pflege 5GB XI, Häusliche Krankenpflege SGB V, ambulante Palliativversorgung
  • Seit 2003: Mitglied/stv. Mitglied in den Grundsatzausschüssen der Vertragspartner der Rahmenverträge nach § 75 SGB XI für die ambulante und stationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen sowie in der Schiedsstelle Pflege Nordrhein-Westfalen
  • Seit 2004: federführende Tätigkeit für die Landesverbände der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Finanzierung, Begleitung und Weiterentwicklung der Modellprojekte nach §§ 45 c und d SGB XI
  • 201 5 bis 2017: Mitglied im Begleitkreis zur Umsetzung des Modellvorhabens nach § 125 SGB XI (Betreuungsdienste) des GKV-Spitzenverbandes, Berlin
  • 2002 bis 2015: stv. Mitglied im Landesausschuss Alter und Pflege NRW

 

Dozententätigkeit

Von 1995 bis 1997 Tätigkeit als Dozent an der Weiterbildungsakademie des TÜV­Rheinland.

Meilensteine

2003: Die Landesverbände der Pflegekassen in NRW beauftragen mich bzw. die Landesvertretung des damaligen Verbandes der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassenverbandes e. V, sie federführend in der konzeptionellen und administrativen Umsetzung der beginnenden Förderaktivitäten nach § 45c SGB XI des Landes Nordrhein-Westfalen zu vertreten. Diese Funktion habe ich bzw. mein Verband bis zu meinem Wechsel in den Ruhestand ununterbrochen wahrgenommen.

2003: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS NRW) unterstützt meinen – von den übrigen Bundesländern abweichenden -Ansatz, in der erstmaligen Ausgestaltung der

„Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPNOt für den Aufbau und die laufenden Aufwendungen von niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangeboten keine Fördermittel nach § 45c SGB XI zu verwenden. Damit wurde die finanzielle Grundlage geschaffen, die vorgesehenen Haushaltsmittel des Landes und die parallel im gleichen Umfang zur Verfügung stehenden Fördermittel der Pflegeversicherung nach§ 45c SGB XI auf die bereits angedachte Strukturentwicklung der verschiedenen Modellprojekte mit dem Schwerpunkt der „Landesinitiative Demenz“ zu fokussieren. Die nahe und weitere Zukunft zeigte, dass die niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebote mit der Unterstützungsleistung nach §§ 45a/b SGB XI für ihren Aufbau auskömmlich zu finanzieren waren.

2003: Das durch das KDA entwickelte Strukturmodell der Demenz-Servicezentren wird durch das MAGS NRW und die Verbände der Pflegekassen in NRW befürwortet und als förderfähig bewertet. Die 8 vorgesehenen Demenz-Servicezentren (DSZ) werden nach gemeinsamer Bewertung durch das MAGS NRW und mich zunächst mit jeweils 1,5 Stellen ausgestattet und finanziert, die Koordinierungsstelle im KDA mit 3 Stellen.

2007: Das MAGS NRW stimmt meinem Vorschlag zu einer Erweiterung der Anzahl der DSZ (Im Ergebnis auf 12) sowie einer Aufstockung auf jeweils 2 Stellen zu. Die Koordinierungsstelle im KDA wird mit 4 Stellen ausgestattet.

2007/2008: Ich schlage dem MAGS vor, den Kreis der anerkennbaren niedrigschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebote, die bisher nur aus ehrenamtlichen Angeboten bestehen, bei gleichen Anerkennungsvoraussetzungen um gewerbliche Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen zu erweitern. Nach einem mehrmonatigen Diskussionsprozess wird die HBPNO entsprechend erweitert. In den nächsten Jahren ergänzen zahlreiche Bundesländer, dem Beispiel NRW folgend, ihre entsprechenden Rechtsverordnungen in der gleichen Weise. Inzwischen bestehen die über 3.000 anerkannten Unterstützungsangebote in NRW zu ca. 2 Dritteln aus gewerblichen Anbietern. Ohne diese wäre nur eine sehr lückenhafte niedrigschwellige Unterstützung der Pflegebedürftigen und der Ihnen zugehörigen Personen möglich.

2008: In der Diskussion um die Qualifizierungsvoraussetzungen für Nachbarschaftshelfer*lnnen bin ich maßgeblich daran beteiligt, diese auf die Teilnahme an einem Pflegekursus mit wenigen Stunden anstelle der 30- bzw. 40-stündigen Qualifizierung für die leistungserbringenden Personen in anerkannten Unterstützungsangeboten, einzugrenzen.

2009: Nach der 2-jährigen Verlängerung der Förderung der Landesinitiative Demenz in Form eines Modellprojekts nach § 45c SGB XI für 2007 /2008 steht die Frage im Raum, wie das erfolgreiche Projekt dauerhaft in die NRW-Landschaft implementiert werden kann. Nach einem komplexen Abstimmungsprozess gelingt es mir, dass für die Bewilligung der Gelder aus dem Ausgleichsfond der Pflegeversicherung zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) für die Anwendung des

„Agenturmodells“ zu gewinnen. Agenturen für die Vermittlung von Unterstützungsleistungen sind die einzige Strukturform, die in der damaligen Ausgestaltung des§ 45c SGB XI von der zeitlichen Begrenzung der Projektförderungen ausgenommen sind. Fortan werden in den Förderanträgen die DSZ und die Koordinierungsstelle im KDA mit dem Beiwort „Agentur“ versehen. Obwohl zwischenzeitlich das Agenturmodell nicht mehr in§ 45c SGB XI aufgeführt wird, ist es mit gelungen mit dem BVA (jetzt: Bundesamt für soziale Sicherung (BaS)) die dauerhafte weitere Anwendung bzw. Fördermöglichkeit zu sichern. Einige andere Bundesländer wenden diese Vorgehensweise inzwischen ebenfalls für dort angesiedelte auf Dauer angelegte Projekte an. Das Agenturmodell wurde ebenfalls auf die dauerhafte Förderung der Wohnberatungsstellen (-agenturen) in NRW übertragen.

2009: Die Finanzierung der Wohnberatungsstellen in NRW wird von der Kofinanzierung durch Kommune/Land auf eine Kofinanzierung Kommune/Pflegekassen übertragen. Um die begrenzten Fördermittel aus dem Ausgleichfond der Pflegeversicherung künftig nicht überwiegend für die inzwischen ca. 50 geförderten Wohnberatungsstellen zu verwenden, habe ich in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in 2009 eine Begrenzung auf eine maximale Ausschöpfung des Fördertopfes der Pflegeversicherung für die Wohnberatung im Umfang von 50% festgelegt. So konnten wir sicherstellen, dass für die Landesinitiative Demenz (und für ihre Folgestruktur

„Regionalbüro’s Pflege, Alter und Demenz“ ab 2019) weiterhin ausreichende Fördermittel zur Verfügung standen.

2012 bis 2016: Nach Einführung der Fördermöglichkeit von Angeboten im Bereich der Pflegeselbsthilfe habe ich das zu diesem Zeitpunkt zuständige Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW gebeten, ein Strukturmodell für die Nutzung der Fördermittel mit den Pflegekassen zu entwickeln und Haushaltsmittel im Landeshaushalt für eine Kofinanzierung mit den Pflegekassen zur Verfügung zu stellen. Der anschließende Entwicklungsprozess mündete in das Strukturmodell der Kontaktbüro’s Pflegeselbsthilfe (KoPS) ein, welches inzwischen zu 75% durch die Pflegekassen und zu 25% durch das Land finanziert wird. Die Fach- und Koordinierungsstelle der inzwischen 53 KoPS wurde mit meiner Unterstützung ebenfalls beim KDA angesiedelt.

Ab ca. 2014: In den Fachtagungen der Landesinitiative Demenz stoße ich einen Diskussionsprozess zu einer Erweiterung des Aufgabenportfolio’s der DSZ hin zu allgemeinen Pflegethemen an bzw. unterstütze diesen. In der Folge breiten die DSZ ihre Aktivitäten – punktuell wegen der begrenzten Ressourcen – in den allgemeinen Pflegebereich aus.

2018: Das MAGS NRW unterbreitet mit Beginn der neuen Legislaturperiode im April 2018 den federführend durch mich vertretenen Landesverbänden der Pflegekassen einen Vorschlag zu einer Neustrukturierung der gemeinsamen Förderaktivitäten im Bereich des§ 45c SGB XI. Dieser sieht vor, dass die Landesinitiative Demenz aufgelöst wird. Stattdessen sollen die 11 regional tätigen DSZ unter neuer Bezeichnung mit reduzierter Personalstruktur nur noch Unterstützungsleistungen für die Angebote zur Unterstützung im Alltag erbringen. Eine Begleitung durch die Fach- und Koordinierungsstelle im KDA ist nicht vorgesehen. Neben Fördermitteln des Landes sollen erhebliche Fördermittel aus dem Ausgleichsfond der Pflegeversicherung für eine neue Struktur „Kurberatung für pflegende Angehörige“ aufgewandt werden. An diesen Vorschlag schließt sich unter meiner Federführung ein intensiver Entwicklungsprozess – unter enger Abstimmung mit der Fach- und Koordinierungsstelle im KDA und in Abstimmung mit den übrigen Landesverbänden der Pflegekassen – zur Entwicklung eines Gegenvorschlags an. Er sieht anstelle einer Reduzierung des Aufgabenportfolio’s eine Ausweitung i. S. des in 2014 begonnen Diskussionsprozesses unter weiterer Begleitung durch die Fach- und Koordinierungsstelle im KDA vor. Ende 2018/ Anfang 2019 kann ich zu diesen Überlegungen den Beratungs- und Abstimmungsprozess mit dem MAGS zum Erfolg führen.

 

Die Ergebnisse münden bekanntlich in die heutige, inhaltlich gegenüber 2018 wesentlich erweiterte inhaltliche Struktur der neuen Regionalbüro’s Alter, Pflege und Demenz. Der Stellenrahmen der Regionalbüro’s wird auf 4 Stellen verdoppelt. Die Fach- und Koordinierungsstelle im KDA wird erneut mit einer Begleit- und Koordinierungsaufgabe beauftragt und erfährt ebenfalls eine wesentliche Stellenerweiterung. Das MAGS akzeptiert meine Vorbehalte zu dem Strukturmodell einer gemeinsamen Finanzierung „Kurberatung für pflegende Angehörige“ und finanziert diese ausschließlich aus Landesmitteln. Diese Förderung wird 2022 seitens des Landes beendet.

Die neue Aufgabenstruktur der Regionalbüro’s unter Begleitung der Fach- und Koordinierungsstelle im KDA stößt in der Beratungs- und Unterstützungslandschaft im Bereich der Pflege in NRW schnell auf breite Zustimmung und Akzeptanz.

2019: Als letzter im vorstehenden Sinne zu nennender „Meilenstein“ gelingt es mir mit dem BaS inhaltlich abzustimmen, dass und in welcher Form von anderen Bundesländern nicht ausgeschöpfte Fördermittel nach§ 45c SGB XI in NRW genutzt werden können. Sie führen in 2020 erstmals zu einer Erweiterung der eingesetzten Fördermittel der Pflegeversicherung über den für NRW festgelegten Anteil hinaus.

 

Stand vom: 18. November 2024