Qualitätssicherung in neuen Wohnformen (2017 – 2018)

gqp LogoEntwicklung und Erprobung eines Konzeptes und von Instrumenten zur internen und externen Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in neuen Wohnformen nach § 113b Abs. 4 SGB XI

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mit dem Anfang 2017 in Kraft getretenen Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige damit beauftragen, ein Konzept und Instrumente zur internen und externen Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in neuen Wohnformen nach § 113b Abs. 4 SGB XI für eine Qualitätssicherung in neuen Wohnformen zu entwickeln und zu erproben.

Die wissenschaftliche Entwicklung und Erprobung erfolgt durch das KDA in Kooperation mit der Universität Bremen und der Prognos AG.