Kuratorium Deutsche Altershilfe erhält Charta „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“

Staatssekretär Dr. Edmund Heller, Landesarbeitsministerium Nordrhein-Westfalen (NRW), hat dem Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) als einem der ersten Arbeitgeber in NRW die Charta „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ verliehen. Mit der Charta werden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgezeichnet, die am NRW-Landesprogramm Vereinbarkeit von Beruf und Pflege teilnehmen. Die ausgezeichneten Organisationen und Unternehmen engagieren sich, die Pflegefreundlichkeit ihres Unternehmens zu verbessern, indem sie zum Beispiel Pflege-Guides benennen und qualifizieren lassen oder einen betrieblichen Pflegekoffer nutzen.

„Wir bedanken uns für die Auszeichnung und sind sehr stolz darauf, dass wir gleich in zweifacher Weise Teil des Landesprogramms sind“, sagte Ingeborg Germann, Fachliche Leiterin des KDA, die die Charta in Düsseldorf in Empfang nahm. „Das Landesprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der enormen Herausforderungen, die sich stellen, wenn man berufliche Verantwortung und Pflegeaufgabe unter einen Hut bringen muss. Wir engagieren uns gleich doppelt: Zum einen freuen wir uns, dass bald eine sehr kompetente Kollegin mit einer zusätzlichen Qualifizierung zum Pflege-Guide als Ansprechpartnerin für alle Kolleginnen und Kollegen im KDA zur Verfügung steht. Zum anderen wurde das KDA damit betraut, das Servicezentrum Pflegevereinbarkeit einzurichten, so dass wir ein wichtiger Bestandteil des Landesprogramms sind.“

„Die Organisation der Bedarfe einer alternden Gesellschaft und zugleich eines Mangels an Fachkräften bietet die Chance, soziale und berufliche Aufgaben besser zu verzahnen“, betonte Helmut Kneppe, Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA). „Es freut mich ganz besonders, dass im Kuratorium Deutsche Altershilfe das Servicezentrum Pflegevereinbarkeit NRW eingerichtet wurde, wir die Koordinierung der Umsetzung des Landesprogramms übernehmen. Das Servicezentrum versteht sich darüber hinaus als Impulsgeber, um die bestehenden regionalen Strukturen, die wir u. a. mit den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aufgebaut haben, auszubauen und miteinander zu vernetzen“, so Helmut Kneppe.  

In NRW sind zurzeit etwa eine Million Menschen pflegebedürftig. Die meisten von ihnen werden zuhause von ihren Angehörigen versorgt. Diese sind in vielen Fällen berufstätig: Schätzungsweise 500.000 Erwerbstätige in NRW pflegen zusätzlich zu ihrem Beruf Verwandte, Partner oder Freunde.

Fragen und Antworten zum Landesprogramm, den Pflege-Guides und der Charta: Q&As_Landesprogramm_VereinbarkeitBerufundPflege

Web-Seite des Landesprogramms

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Solveig Giesecke: Tel.: +49 30 / 2218298 – 58, solveig.giesecke@kda.de